Impressum

TÜV NORD - DIN EN ISO 9001

Industrie und Lack Scholz e.K.

Daldruper Straße 25
48249 Dülmen-Hiddingsel
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www.scholz-duelmen.de

Bei dieser Internetpräsentation handelt es sich um ein unverbindliches Informationsangebot. Inhaber und Betreiber dieser Internetpräsenz und verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes ist Industrie und Lack Scholz e.K., vertreten durch Sandra Scholz, geschäftsansässig unter der genannten Anschrift.

 

 

Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Aail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten. Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sog. Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

 

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

Die "Industrie und Lack Scholz e.K." übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die "Industrie und Lack Scholz e.K.", welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der "Industrie und Lack Scholz e.K." kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die "Industrie und Lack Scholz e.K." behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der "Industrie und Lack Scholz e.K." liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die "Industrie und Lack Scholz e.K." von den Inhalten Kenntnis hat und es der "Industrie und Lack Scholz e.K." technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die "Industrie und Lack Scholz e.K." erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat die "Industrie und Lack Scholz e.K." keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich die "Industrie und Lack Scholz e.K." hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von der "Industrie und Lack Scholz e.K." eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Die "Industrie und Lack Scholz e.K." ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von der "Industrie und Lack Scholz e.K." selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von der "Industrie und Lack Scholz e.K." selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der "Industrie und Lack Scholz e.K.". Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der "Industrie und Lack Scholz e.K." nicht gestattet.

 

4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

AGB

§ 1 Allgemeines

Vertragsgrundlage für von uns übernommene Aufträge sind die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt sind.

     

§ 2 Angebot und Preise

1.

 

Unverbindliche Preisangaben binden den Auftragnehmer nicht Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenanschlages. Ein schriftlicher Kostenanschlag bindet den Auftragnehmer drei Wochen.

2.

 

Ein Auftrag wird auch mit der Unterzeichnung eines Auftragsscheines durch den Auftraggeber bindend.

3.

 

Entsorgungskosten, die unmittelbar aus dem Einzelauftrag resultieren, hat der Auftraggeber zu tragen.

4.

 

Nicht vereinbarte Arbeiten, Änderungen und Erweiterungen des schriftlichen Auftrages sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig; sie brauchen nicht schriftlich erteilt zu werden.

5.

 

Verlangt der Auftraggeber einen verbindlichen Kostenanschlag, so ist dieser nur vergütungspflichtig, wenn sich die Parteien hierüber zuvor schriftlich geeinigt haben.

     

§ 3 Unteraufträge

Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Unteraufträge, die nicht in seinem Betrieb ausgeführt werden können, gegen Kostenerstattung zu erteilen. Notwendige Fahrten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

     

§ 4 Anlieferung

1.

 

Die zu bearbeitenden Gegenstände sind vom Auftraggeber während der Betriebszeiten zum vereinbarten Termin am Betriebssitz des Auftragnehmers zu übergeben.

2.

 

Der Auftraggeber hat auf ihm bekannte verdeckte Mängel hinzuweisen, die nicht im Kostenanschlag preisbildend berücksichtigt wurden oder deren Kenntnis für die Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer erheblich sind.

3.

 

Bei verspäteter Anlieferung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den vereinbarten bzw. zugesagten Fertigstellungstermin einzuhalten.

4.

 

Holt der Auftragnehmer nach Vereinbarung die zu bearbeitenden Gegenstände beim Auftraggeber oder einer von diesem benannten Stelle ab, so geschieht dies auf Kosten des Auftraggebers.

     

§ 5 Fertigstellung

1.

 

Es gelten die schriftlich zugesagten Fertigstellungstermine. Von diesen Terminen kann abgewichen werden, wenn Zulieferungen ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht termingerecht erfolgen. Erhöht sich der Arbeitsumfang oder treten Änderungen gegenüber dem Ursprungsauftrag ein und entsteht dadurch eine Verzögerung, nennt der Auftragnehmer unverzüglich einen neuen zeitnahen Fertigstellungstermin.

2.

 

Arbeitskämpfe und unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw., befreien ihn für die Dauer der Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit ganz von dem vereinbarten Fertigstellungstermin.

3.

 

Die zu bearbeitenden Gegenstände sind vom Auftraggeber zum vereinbarten Termin abzuholen. Überführungen zum Auftraggeber gehen auf dessen Kosten.

4.

 

Gegenstände, die nach Fertigstellungstermin nicht abgeholt wurden, werden außen eingelagert. Für evtl. auftretende Schäden oder Verlust wird keine Haftung übernommen.

     

§6 Abnahme

1.

 

Der Auftraggeber hat die zu bearbeitenden Gegenstände unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Geschieht dies nicht innerhalb von sechs Werktagen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung und Aufforderung zur Abnahme, so kommt der Auftraggeber in Verzug.

2.

 

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine ortsübliche Lagergebühr für tageweise eingelagerte Güter zu berechnen. Die zu bearbeitenden Gegenstände können auch nach Ermessen des Auftragnehmers anderweitig ordnungsgemäß eingelagert werden. Der Auftraggeber hat die Kosten und die Gefahren aus der Aufbewahrung zu tragen.

     

§ 7 Zahlung

1.

 

Die Vergütung ist bei Abnahme der Leistung bzw. mit Eintritt des Abnahmeverzuges ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen vereinbart werden.

2.

 

Vereinbarte Skontoabzüge oder sonstige Nachlässe haben zur Voraussetzung, dass das Konto des Auftraggebers keine anderen fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung gutgeschrieben.

3.

 

Der Auftragnehmer ist bei Verzug berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen zu verlangen.

4.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe (maximal 30 % der Auftragssumme) zu verlangen.

5.

 

Stellt sich während der Auftragsausführung heraus, dass der vereinbarte Erfolg wegen verdeckter Mängel am Auftragsgegenstand nicht erreicht werden kann, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Leistungen voll zu vergüten.

     

§ 8 Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht

Der Auftragnehmer kann solange die Herausgabe der zu bearbeitenden Gegenstände verweigern, bis alle seine fälligen Forderungen gegen den Auftraggeber erfüllt sind. In gleichem Umfang steht ihm ein vertragliches Pfandrecht zu.

     

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer das Eigentum hieran vor.

     

§ 10 Gewährleistung

1.

 

Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Arbeiten nur behelfsmäßig oder nicht nach dem Stand der Technik ausgeführt, so übernimmt dafür der Auftragnehmer keine Gewährleistung.

2.

 

Der Auftragnehmer hat das Recht zur dreimaligen Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung auch danach fehl, so hat der Auftraggeber entweder das Recht zum Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung).

3.

 

Unvermeidbare optische Beeinträchtigungen, die aus Alterungsprozessen und anderen technisch nicht vermeidbaren Umständen resultieren, stellen keinen Sachmangel dar.

4.

 

Die Verjährung für etwaige Mängel richtet sich nach§ 634a BGB.

     

§ 11 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung einer sonstigen Pflicht im Sinne des § 241, Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 311, Abs. 1- 3 BGB und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungsbzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung begrenzt sich a.uf den Auftragswert. Weitergehender Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund entstanden, ist ausgeschlossen.
     

§ 12 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Teile der Ort des Betriebssitzes des Auftragnehmers. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

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